Aktuelle News
Immer mehr Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Offizielle Statistiken weisen zum Ende des letzten Jahrtausends lediglich rund 2 Millionen Pflegebedürftige aus. Ein Jahrzehnt später lag die Zahl bereits 15 Prozent höher. Und im Jahr 2011 wurde bereits die Schwelle von 2,5 Millionen überschritten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist ein Ende des Trends kaum in Sicht. So soll die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2030 auf 3,4 Millionen ansteigen. Hauptgrund für diese Entwicklung ist der medizinische Fortschritt und der daraus resultierende Anstieg der Lebenserwartung. Doch längst nicht jeder Pflegebedürftige ist im hohen Alter. Auch in jungen Jahren können gesundheitliche Notwendigkeiten die Pflege vonnöten machen. Bei den anfallenden Pflegekosten setzen viele auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Aber deren Leistungen sind begrenzt. Egal wie viel Pflege letztlich benötigt wird, die gesetzliche Pflegeversicherung wird immer nur einen Teil der Kosten abdecken. Die Folge: Das verfügbare private Geld kann schnell aufgebraucht sein. Im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten die Versicherten je nach Grad der Pflegebedürftigkeit ein entsprechendes Pflegegeld oder Sachleistungen für die Pflege zu Hause. Die dabei anfallenden Summen hören sich auf den ersten Blick hoch an. Allerdings kostet ein Platz im Pflegeheim, unter Berücksichtigung von Unterkunft und Verpflegung, rasch 3.000 Euro und mehr pro Monat. Selbst in der höchsten Pflegestufe III entsteht hier eine monatliche Finanzierungslücke von über 1 .000 Euro, die durch privates Vermögen gedeckt werden muss. Private Pflegezusatzversicherungen können jedoch dieses Problem lösen. Im Versicherungsfall wird der vereinbarte Pflegebetrag monatlich, ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, ausgezahlt. Je jünger man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger sind die monatlichen Kosten. Seit diesem Jahr werden spezielle Tarife mit 5 Euro im Monat gefördert. Der Mindesteigenbeitrag des Versicherten liegt hier bei 10 Euro im Monat. Kurz gesagt: Der sogenannte Pflege-Bahr ist eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die betriebliche Altersversorgung wird von vielen Unternehmen ganz selbstverständlich angeboten. Doch noch längst nicht alle Angestellten nutzen diesen wichtigen Baustein für die Versorgung im Alter. Dies verwundert nicht, denn die betriebliche Altersversorgung war bis 2002 lediglich eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Seither haben Arbeitnehmer entsprechende Ansprüche. Sie können von ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung verlangen, sofern sie bereit sind, dafür auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten. Diese gesetzliche Möglichkeit nennt sich Entgeltumwandlung.
Chance Entgeltumwandlung
Durch die Entgeltumwandlung werden die Beiträge zu einem entsprechenden Vorsorgevertrag vom Bruttogehalt abgezogen, so dass sich lukrative Einspareffekte bei Steuern und Sozialabgaben ergeben. Arbeitnehmer können aktuell bis zu 4.656 Euro im Jahr steuerfrei in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen. Bis zu einem Betrag von 2.856 Euro müssen zudem auch keine Sozialabgaben gezahlt werden. Das lohnt sich, da der Steuersatz in der Rentenphase fast immer deutlich niedriger ist, als während des Erwerbslebens. Zudem fallen im Alter keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr an.
Fünf Varianten
Es gibt fünf verschiedene Möglichkeiten, so genannte Durchführungswege, wie eine betriebliche Altersvorsorge ausgestaltet werden kann. Davon ist die Direktversicherung mittlerweile die beliebteste. Generell kann ein Arbeitgeber aber auch eine direkte Pensionszusage treffen oder einen Vertrag mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Unterstützungskasse schließen. Die Entscheidung für einen bestimmten Durchführungsweg kann von vielen Faktoren, zum Beispiel der Betriebsgröße, abhängen. Viele mittelständische Unternehmen beschränken sich jedoch auf einen Durchführungsweg, um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten. Je nach Arbeitgeber hat man allerdings auch im Fall der Entgeltumwandlung die Wahl zwischen verschiedenen Durchführungswegen.
Beliebte Direktversicherung
Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seinen Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist hier der Arbeitgeber, während der Arbeitnehmer Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter ist. Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht und der entsprechenden Anlageregulierung. Dementsprechend dürfen die Versicherungsbeiträge nur bis zu 35 Prozent der Anlagemittel in Aktien investiert werden. Nur bei der fondsgebundenen Direktversicherung werden höhere Aktienquoten erreicht.
Jobwechsel ohne Probleme
Angesichts des heute sehr flexiblen Arbeitsmarktes muss auch die betriebliche Altersvorsorge flexibel sein. Für den Fall einer Kündigung oder eines Jobwechsels gibt es klare Regeln, die jedoch für einen Laien nicht so leicht zu durchschauen sind. Allgemein lässt sich die einfache Aussage treffen: Die Mitnahme einer betrieblichen Altersvorsorge per Entgeltumwandlung von einem Arbeitgeber zum anderen ist problemlos möglich. Bei Mischfinanzierungen oder bei reinen Arbeitgeberfinanzierungen steht und fällt die Mitnahmemöglichkeit mit der Betriebszugehörigkeit und dem Alter. Wie hoch die Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag im Fall eines Jobwechsels tatsächlich sind und welche Details zu klären sind, ist vom Einzelfall abhängig. Die Beratung durch einen Experten ist hierbei sinnvoll. (Quelle CASMOS Media GmbH)