Jetzt wechseln und sparen!!!!
12.11.2014
12.11.2014
22.10.2014
Automobilbesitzer aufgepasst. Wer im neuen Jahr bares Geld sparen möchte, sollte in den nächsten Wochen die Tarife seines Kfz-Versicherers überprüfen. Je nach Fahrverhalten erhält man bei einer anderen Versicherung mehr Leistung für das gleiche Geld, oder die Versicherungsbeiträge lassen sich reduzieren. Denn nicht immer werden alle Sparoptionen berücksichtigt. Etwa wenn man mehrere Versicherungsverträge bei einem Versicherer hat, oder bei Mitgliedschaften in Automobilclubs, Gewerkschaften, Vereinen oder Verbänden. Auch die berühmte Bahncard oder das Jahresticket vom Nahverkehr kann die Kosten drücken. Ferner lassen sich auch durch eine Änderung bei der Selbstbeteiligung oder Zusatztarifen die Ausgaben für die Kfz-Versicherung reduzieren. Ebenfalls beitragssenkend kann sich auswirken, wenn die jährliche Kilometerleistung deutlich niedriger ist, als bislang angeben oder ein Garagenplatz für das Fahrzeug angemietet wurde. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist bis zum 30. November problemlos möglich. Danach nur, wenn die vierwöchige Kündigungsfrist nach Erhalt einer Tariferhöhung eingehalten wird. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die meisten Autofahrer halten einen Vollkaskoschutz bei einem Neuwagen für unverzichtbar. Doch während die Risiken im Straßenverkehr in vielen Köpfen verankert sind, haben die Wenigsten die Risiken vor Augen, die ihre eigene Arbeitsfähigkeit betreffen. Der Neuwagenpreis steht häufig für nicht mehr als einen Jahresverdienst. Doch was passiert, wenn man für vier, fünf oder noch mehr Jahre nicht mehr arbeiten kann, sprich berufsunfähig wird? Rücklagen in sechsstelliger Höhe dürften nur wenige Menschen haben. Dabei betrifft dieser Fall statistisch gesehen jeden vierten Bundesbürger. Finanzielle Abhilfe schafft hier nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Es kann jeden treffen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine entsprechende Rente, wenn der gelernte und ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Dass es mit der Berufsunfähigkeit manchmal schneller geht, als man denkt, zeigen Öffentlichkeitswirksame Fälle von Prominenten: Egal ob Schauspieler oder TV-Moderatorin. Burn-Out, Depressionen, schwere Erkrankungen oder ein Unfall passieren tagtäglich um uns herum.
Geringer Schutz für alle
Im Rahmen der deutschen Sozialversicherung gibt es etwas der Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichbares: die Erwerbsminderungsrente. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält man, wenn man nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt eine halbe Erwerbsminderungsrente. Eine Ausnahme bilden nur ältere Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, deren Leistungen etwas vorteilhafter sind. Im Jahr 2013 erhielten rund 177.000 Bundesbürger erstmalig eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Im Westen schwankte die monatliche Rentenhöhe (netto vor Steuern) zwischen 576 Euro (Frauen) bis 652 Euro (Männer). Im Osten erhalten dagegen Frauen mit durchschnittlich 627 Euro eine höhere Rente als Männer (589 Euro). Generell ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente von den regulären Einzahlungen in die Rentenversicherung abhängig. Die individuelle Höhe erfährt man durch die jährlichen Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung.
Absicherung muss sein
Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind vielfältig und hängen zum Teil auch von der Berufsgruppe ab. Während Handwerker aufgrund der körperlichen Leistungen vielfach als besonders anfällig für Berufsunfähigkeit angesehen werden, halten sich etwa viele Büroangestellte für nicht gefährdet. Doch nicht nur physische Probleme an Gelenken und Wirbelsäule oder im Herz-/Kreislaufbereich können zu einer Berufsunfähigkeit führen. Auch psychische Erkrankungen sind gefährlich und treten immer häufiger auf. Nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung haben sich psychische Krankheiten in den vergangenen zehn Jahren zum Hauptgrund für vorzeitiges, unfreiwilliges Ausscheiden aus dem Beruf entwickelt. Wer dann eine BU-Rente hat, kann sich glücklich schätzen. Entsprechende Verträge gibt es sowohl als Zusatz zu Lebens- oder Rentenversicherungen wie auch als eigenständige Tarife. Je nach Lebenssituation und Alter ergeben sich hier verschiedene Optionen, die man durch eine ausführliche Beratung abwägen kann. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Bewirken Sie auch 2014 großes mit Weihnachten im Schuhkarton und schenken Sie Glaube, Hoffnung und Liebe.
Unzählige Geschichten berichten davon, wie ein kleiner Schuhkarton einem Kind neue Hoffnung und das Wissen geschenkt hat, geliebt und beachtet zu sein.
Mit einem kleinen Schuhkarton voll liebevoller Geschenke können Sie im Leben eines Kindes großes bewirken – Seien Sie dabei!
Bis zum 15.11.2014 können Sie die gepackten Schuhkartons bei uns im Büro abgeben. Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns für die 228 liebevoll gepackten Schuhkartons bedanken, die im letzten Jahr bei uns abgegeben wurden. Insgesamt wurden 1778 Schuhkartons aus dem Kreis Viersen verschickt. Wir hoffen, dass wir auch in diesem Jahr wieder viele Kinder glücklich machen können!!!!
07.10.2014
Kleine und große Missgeschicke sind im Alltag schnell passiert. Egal ob man bei einem Fahrradunfall einen Fußgänger verletzt, mit dem Feierabendbier den Laptop eines Freundes unbrauchbar macht oder die teure Vase des Nachbarn umstößt, man muss für den selbst angerichteten Schaden haften – mit seinem gesamten Vermögen, in unbegrenzter Höhe und das lebenslang. Dies ist der simple Grundsatz im Bürgerlichen Gesetzbuch. Entsprechende finanzielle Risiken lassen sich zwar mit einer privaten Haftpflichtversicherung sehr gut abdecken, aber viele Deutsche verzichten noch immer auf diesen Basisschutz. Die private Haftpflichtversicherung bietet je nach Geldbeutel und Absicherungswunsch eine Vielzahl an Möglichkeiten. Entscheidend für die Versicherungsleistung im Schadensfall ist die so genannte Deckungssumme, also der maximal versicherte Schaden. Die Deckungssumme liegt bei mindestens 3 Mio. Euro, beträgt aber oftmals auch 10 Mio. Euro oder mehr. Gezahlt wird jeweils ein Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu der im Versicherungsschein genannten Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Versichert sind nur die Schäden, die „unbekannten“ Personen „woanders“ zugefügt werden. Zerstört also ein Ehepartner das teure Smartphone seiner Frau, geht sie leer aus. Wer Freunden beim Umzug hilft und dabei Dinge fallen lässt und zerstört, dessen Haftpflicht zahlt in der Regel nicht, es sei denn in der Police sind sogenannte Gefälligkeits-Handlungen eingeschlossen. Wichtiger Bestandteil kann auch der Einschluss einer Forderungsausfalldeckung sein. Diese schützt gegen Personen, die einen schädigen, aber keine eigene Haftpflichtversicherung besitzen. Für Ehepaare, Lebensgefährten und Familien reicht meist ein Vertrag. Im Regelfall sind auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung befinden mitversichert. Wer Geld sparen will, sollte genau rechnen: Manche Versicherer bieten bei Verträgen in mehreren Versicherungssparten Rabatte an. Sparmöglichkeiten gibt es auch, wenn man sich für längere Zeit an eine Gesellschaft bindet und beispielsweise einen 5-Jahres-Vertrag abschließt. Außerdem werden Tarife mit Selbstbehalt deutlich günstiger angeboten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
24.09.2014
Was könnte es an einem windigen Herbsttag Schöneres geben, als auf einem Hügel zu stehen und einen Drachen steigen zu lassen? Der Wind zupft an den Wimpeln und Fähnchen und die Kleinen jauchzen vor Glück. Doch so romantisch dieses Schauspiel ist: Es birgt Gefahren und verlangt in manchen Fällen zusätzlichen Versicherungsschutz. Denn auch leichtgewichtige Modellflieger unterliegen laut Luftverkehrszulassungsordnung einer gesetzlichen Versicherungspflicht. Dies sind z. B. Drachen und Modellflugzeuge, die weniger als fünf Kilogramm wiegen. Eine Ausnahme gibt es für reines Spielzeug – jedoch hat der Gesetzgeber nicht genau definiert, wo das Spielzeug aufhört und der Modellflieger beginnt. Wer den herbstlichen Spaß sicher genießen will, erkundigt sich daher besser vorher bei seiner Haftpflichtversicherung, ob diese für eventuelle Schäden aufkommt. Wenn die Versicherung grünes Licht gibt, muss man nur noch einen Ort finden, der nicht in einem Naturschutz- oder Wohngebiet liegt. Auch die Nähe von Industriegebieten, Flughäfen, Autobahnen und Hochspannungsleitungen ist tabu. (Quelle CASMOS Media GmbH)
18.09.2014
Geldanleger müssen sich sputen: Wer noch vom aktuellen Garantiezins bei Kapitallebensversicherungen in Höhe von 1,75 Prozent profitieren möchte, hat nur noch bis zum Jahresende Zeit einen solchen Vertrag abzuschließen. Ab 1. Januar 2015 soll der Garantiezins auf 1,25 Prozent sinken. Auf diese Weise möchte die Bundesregierung den Lebensversicherern unter die Arme greifen, die angesichts des aktuellen Niedrigzinsniveaus immer mehr Schwierigkeiten haben, die versprochenen Leistungen an den Finanzmärkten mit ihren Anlagen zu erwirtschaften. Dabei bringen Garantiezinsen aus der Vergangenheit von bis zu 4 Prozent die Anbieter immer mehr in Bedrängnis. Allerdings müssen die Versicherer auch einen Preis für die Unterstützung zahlen. Zum Beispiel müssen Unternehmen die Versicherten in Zukunft stärker an den sogenannten Risikogewinnen beteiligen, während Aktionären eine Ausschüttungssperre auferlegt wird, wenn Garantieleistungen gefährdet sind. Darüber hinaus gibt es viele weitere Maßnahmen, die letztlich die Attraktivität von Lebensversicherungen als Altersvorsorgeprodukt sicherstellen sollen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Für gesetzlich Versicherte ist der alljährliche Zahnarztbesuch oft ein Graus. Nicht nur, dass für viele Menschen Bohrer und Spritze zu den unangenehmsten Dingen im Leben gehören, sondern auch, dass ein Zahnarztbesuch häufig unangenehme Kosten hinterlässt. Der Grund ist: Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit geraumer Zeit ihre Leistungen im Zahnbereich Stück für Stück reduziert. In der Folge müssen viele Leistungen des Zahnarztes nun vollständig oder zum Teil aus dem eigenen Geldbeutel bezahlt werden. Wer heute auf Zahnersatz, Brücke oder Füllung angewiesen ist, braucht ein dickes Portemonnaie. Denn wer mehr als die Standardversorgung der gesetzlichen Krankenkassen will, muss privat zuzahlen. Das beginnt mit der berühmten Amalgam-Füllung und endet bei teuren Sonderwünschen. Die Lösung für dieses Problem lautet: private Zahnzusatzversicherung. Als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bieten Zahntarife hohe Kostenerstattungen für Inlays, Kronen und andere Zahnersatzmaßnahmen. Auch die professionelle Zahnreinigung wird von manchen Tarifen übernommen. In Kombination mit anderen Tarifen der Krankenzusatzversicherung sind auch Brillenleistungen oder Chefarztbehandlung günstiger zu haben. So oder so lässt sich im Regelfall über die Jahre deutliche Summen sparen, um sich gerade bei den Zähnen nicht einschränken zu müssen. Wichtig: Vorerkrankungen führen oftmals zu Leistungsausschlüssen, weshalb eine Absprache mit dem Zahnarzt bei entsprechenden Problemen hilfreich ist. Was für Erwachsene gilt, trifft auch auf Kinder zu. Auch hier wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen reduziert, so dass ein spezieller Zahnzusatz-Tarif für Kinder viel Geld sparen kann. Das gilt besonders, wenn irgendwann einmal der Besuch beim Kieferorthopäden ansteht oder zahnerhaltende Maßnahmen notwendig werden sollten. Sinnvoll sind Zahnzusatzversicherungen für Kinder mit einem vollständigen Milchgebiss, also ab etwa 3 Jahren. Wer eine Zahnzusatzversicherung deutlich später abschließt, kann unter Umständen Leistungsausschlüsse beispielsweise in der Kieferorthopädie erhalten. Dies ist umso ärgerlicher, da Zahnspangenbehandlungen rasch vierstellige Beträge kosten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Ein Blick in das Straßenbild macht es immer öfter deutlich: Die Deutschen werden älter. Doch je älter ein Mensch wird, umso höher wird die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Daher steigen die Zahlen der Pflegebedürftigen seit Jahren an.
Pflegebedürftigkeit nimmt zu
Offizielle Statistiken weisen zum Ende des letzten Jahrtausends lediglich rund 2 Millionen Pflegebedürftige aus. Ein Jahrzehnt später lag die Zahl bereits 15 Prozent höher. Und im Jahr 2011 wurde bereits die Schwelle von 2,5 Millionen überschritten. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor, doch das Statistische Bundesamt sieht kein Ende des Trends. Nach Prognosen der Statistiker soll die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 auf 3,4 Millionen ansteigen.
Lebenserwartung steigt
Hauptgrund für diese Entwicklung ist der medizinische Fortschritt und der daraus resultierende Anstieg der Lebenserwartung. Doch die Gleichung „hohes Alter gleich Pflegebedürftig“ stimmt nicht immer. Bereits schon in jungen Jahren können gesundheitliche Notwendigkeiten die Pflege vonnöten machen.
Hohe Pflegekosten
Wenn es um die Kosten der Pflege geht, verlassen sich viele auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Doch deren Leistungen sind begrenzt. Egal wie viel an Pflegeleistungen letztlich benötigt wird, die gesetzliche Pflegeversicherung wird immer nur einen Teil der Kosten abdecken. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit erhalten die Versicherten ein entsprechendes Pflegegeld oder Sachleistungen für die Pflege zu Hause. Ein Platz im Pflegeheim kostet unter Berücksichtigung von Unterkunft und Verpflegung rasch 3000 Euro und mehr pro Monat. Selbst in der höchsten Pflegestufe III entsteht hier eine monatliche Finanzierungslücke von über 1000 Euro, die durch privates Vermögen gedeckt werden muss. Die Folge: Das verfügbare private Vermögen bzw. Einkommen kann schnell aufgebraucht sein. Es besteht also Handlungsbedarf für jedermann.
Private Vorsorge hilft
Private Pflegezusatzversicherungen können das Problem der zu hohen Pflegekosten lösen. Im Versicherungsfall wird der vereinbarte Pflegebetrag monatlich, ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, ausgezahlt. Wichtig: Je jünger man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger sind die monatlichen Kosten.
Staatliche Förderung
Da auch die Politik das Problem erkannt hat, werden Pflegezusatzversicherungen inzwischen gefördert. Die nach dem früheren Bundesgesundheitsminister Pflege-Bahr benannten Tarife werden mit 5 Euro im Monat gefördert. Der Mindesteigenbeitrag des Versicherten liegt hier bei 10 Euro im Monat. Bei Abschluss der Förderpflege gibt es keine Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Als Mindestleistungen muss der Vertrag u.a. 600 Euro Pflegegeld monatlich in Pflegestufe III vorsehen. Kurz gesagt: Der sogenannte Pflege-Bahr ist eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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