Ein Versicherungsnehmer genießt nicht nur Rechte gegenüber seinem Versicherer, sondern auch einige Pflichten. Vernachlässigt er diese, droht er im Schadensfall mit leeren Händen dazustehen.
Gewissenhafte Mitwirkung ist bereits bei der Antragsstellung gefragt. Auf diesbezügliche Fehler geht mehr als die Hälfte der Streitigkeiten zwischen Versicherern und ihren Kunden zurück. Die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ hält den Versicherungsnehmer an, alle Angaben vollständig und korrekt zu tätigen. Insbesondere Gesundheitsfragen sollten mit höchster Sorgfalt beantwortet werden, idealerweise mit Bescheinigungen von Ärzten oder der Krankenversicherung. Was viele Kunden ebenfalls versäumen: die Bedingungen zu lesen, zumindest in der Kurzfassung. Groß kann das Erstaunen dann ausfallen, wenn der eingetretene Schadensfall gar nicht wie angenommen abgedeckt ist. Und schließlich sollten die Fristen zur Schadensmeldung beachtet werden, die im Extremfall nur 48 Stunden betragen können – sonst droht die Leistungsablehnung wegen eines formalen Fehlers.
Aktuelle News
Was tun bei Sturmschäden?
28.01.2016
Wenn ein Sturm Bäume umgestürzt oder Dächer abgedeckt hat, kommt oft die Gebäude- oder Hausratversicherung für entstandene Schäden auf. Versicherte sollten jedoch schnell und umsichtig reagieren, um die fällige Erstattung nicht zu gefährden.
Zunächst ist zu klären: Gab es überhaupt „offiziell“ einen Sturm? Dafür muss laut den meisten Versicherungsbedingungen mindestens Windstärke acht geherrscht haben (62 Stundenkilometer). Der Deutsche Wetterdienst hilft in diesem Punkt weiter. Zudem sollte man das Aufräumen nicht überstürzt angehen. Natürlich sollte verhindert werden, dass der Schaden sich ausweitet oder zu einer Gefahr für Mensch oder Tier wird. Doch davon abgesehen sollte alles unterlassen werden, was die Schadens(ursachen)feststellung beeinträchtigen würde. Am besten dokumentieren Betroffene den Schaden sorgfältig (Foto oder Video) und klären mit dem Versicherer ab, was unternommen werden kann.
Mitunter erreichen sie die Größe von Tischtennisbällen, und ihr Zerstörungswerk an ungeschützten Autos kann entsprechend kostspielig werden: Hagelkörner. Glücklicherweise sind Hagelschäden von der Teilkasko ebenso abgedeckt wie Schäden durch Stürme, Überschwemmungen oder Blitzschläge. Für den Versicherten hat das den Vorteil, dass üblicherweise keine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt erfolgt, wie es bei einem Vollkasko-Schaden der Fall wäre. Zudem greifen beim Teilkasko in der Regel niedrigere Selbstbeteiligungen.
Als Versicherte/r können Sie wählen: Entweder erstattet der Versicherer die Reparaturkosten oder er zahlt Ihnen den Betrag, der für eine „fiktive“ Schadensbehebung angesetzt wird. Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Erstattungssumme darf die Wertminderung des Autos nicht überschreiten. Wenn der Wiederverkaufswert durch die Schäden lediglich um 800 Euro gesunken ist, die Reparatur aber das Doppelte kosten würde, muss der Versicherungsnehmer gegebenenfalls die Lücke mit eigenem Geld schließen. Kommt es zum Streit über die Summe, entscheidet ein Sachverständigenausschuss, in den Versicherer und Versicherter jeweils einen Gutachter entsenden.
Manche Behandlungen beim Tierarzt können richtig ins Geld gehen. Insbesondere Operationen schlagen nicht selten mit vierstelligen Beträgen zu Buche. Viele Tierhalten fragen sich da: Käme ich mit einer Tier-Krankenversicherung nicht günstiger weg? Die Antwort lautet: Kommt drauf an.
Zunächst spielt der Gesundheitszustand des zu versichernden Tieres eine Rolle. Hohe Behandlungskosten müssen insbesondere die Besitzer kränklicher, alter oder sonst wie gefährdeter Tiere fürchten. Die aber werden von vielen Versicherern ausgeschlossen oder kosten hohe Beiträge. Wer schon Erfahrungswerte mit den Veterinärkosten für sein Tier hat, kann diese der möglichen Versicherungsprämie gegenüberstellen. Dabei sollte aber auf Beschränkungen geachtet werden; manche Tarife schließen beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen oder Kastration aus. Auch Höchstentschädigungsgrenzen sollten beachtet werden. Statt einer Vollversicherung kann sich auch eine OP-Kosten-Versicherung anbieten, vor allem für größere Tiere, denn deren OPs können unter Umständen sehr aufwendig und teuer werden. Das Thema hat viele Facetten – hier hilft professionelle Beratung.
In der dunklen Jahreszeit passieren die meisten Einbrüche in Häuser und Wohnungen. In den letzten fünf Jahren ist ihre Zahl um rund ein Drittel gestiegen. Wer zum Opfer wird, geht im Allgemeinen davon aus, dass seine Hausratversicherung den materiellen Schaden schon ersetzen werde. Doch das erweist sich oft als trügerische Hoffnung.
Es gibt nämlich einige Faktoren, die den Versicherungsschutz begrenzen. Zum einen erstattet die Assekuranz generell die Wiederbeschaffungskosten, nicht aber den Original-Kaufpreis oder den heutigen Neuwert. Zudem darf der Ersatz für Wertsachen meist 20 oder 30 Prozent der Versicherungssumme nicht überschreiten, bei Bargeld ist der Versicherungsschutz oft bei 1.000 Euro gedeckelt. Auch der Missbrauch von Kreditkarten ist häufig kaum oder gar nicht abgedeckt. Zum anderen liegen in vielen Fällen keine Kaufbelege mehr vor, oder der Wert des Hausrats hat sich seit Abschluss der Versicherung deutlich erhöht. Daher ist es wichtig, den Hausrat umfassend zu dokumentieren (Belege und ggf. Fotos) und die Versicherung regelmäßig anzupassen.
Kfz-Versicherer setzen auf Telematik-Tarife
03.11.2015
Eine kleine Box im Auto zeichnet Informationen zum Fahrstil auf, der Versicherer gewährt bei vorsichtiger Fahrweise einen Rabatt: So lässt sich das Prinzip der sogenannten Telematik-Tarife zusammenfassen. Auf Neudeutsch: Pay as you drive (Zahle, wie du fährst)!
Ein Handvoll deutscher Kfz-Versicherer ist in jüngerer Zeit mit Telematik-Tarifen an den Markt gegangen. In anderen europäischen Ländern, etwa Italien und Spanien, ist die Entwicklung bereits weiter fortgeschritten. Die Deutschen hingegen sind in puncto Datenschutz sensibler. Und in der Tat behagt die Vorstellung, dass ein „Big Brother“ im Auto jede Bewegung aufzeichnet und an einen Server sendet, nicht jedem. Auch wenn der Versicherer nur einen globalen Scorewert von der Datenverarbeitungsfirma erfährt. Wer damit indes kein Problem hat, kann nach Anbieterangaben 20 bis 40 Prozent an Kfz-Prämien einsparen – wenn er entsprechend vorbildlich fährt und den Bleifuß zügelt.
Eltern haben die natürliche Tendenz, möglichst alle Risiken für ihre Kinder zu minimieren. Dabei kommt zwangsläufig auch Versicherungsschutz ins Spiel. Doch das speziell an Kinder bzw. deren Eltern gerichtete Tarifangebot ist kaum zu überblicken. Von Unfall- und Invaliditätsschutz über Krankenzusatzpolicen bis hin zu Vorsorgelösungen reicht das Spektrum. Verbraucherschützer und andere Experten halten nicht alle Angebote für sinnvoll.
Zu den Basics der Kinder-Absicherung gehören jedoch nach einhelliger Meinung folgende Policen:
- Eine Krankenzusatzversicherung sorgt je nach Tarif für freie Arzt- und Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung und Rooming-in, also die kostenlose elterliche Begleitung in der Klinik.
- Eine Unfallversicherung fängt die Folgekosten einer unfallbedingten Invalidität auf – für den Fall, dass eine Krankheit Auslöser ist, sollte auch oder alternativ eine Invaliditätsversicherung abgeschlossen werden.
- Eine Haftpflichtversicherung ist ohnehin für Menschen jeden Alters empfehlenswert.
- Eine Auslandsreisekrankenversicherung schließt die beträchtliche Schutzlücke in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Und last, not least: Eine Risikolebensversicherung sollte jeder haben, der Verantwortung für andere trägt und kein Vermögen besitzt – also auch die meisten Eltern.
Die Digitalisierung nahezu aller Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche macht auch vor dem Versicherungswesen nicht halt. Ein großer Trend dabei ist der Online-Abschluss von Policen. Versicherungsschutz mit ein paar Klicks – das ist für viele Kunden reizvoll. Doch Experten warnen: Allzu oft stellen sich die vereinbarten Bedingungen als unzureichend heraus, fallen die individuellen Umstände des Kunden, die durchaus maßgeblich sein können, unter den Tisch. Und mehr noch: Die Daten der Kunden sind bei vielen Anbietern – vor allem bei reinen Onlinemaklern – kaum bis gar nicht geschützt.
Angesichts der teilweise intimen persönlichen Details, die man für viele Versicherungsanträge angeben muss, sollte allerdings höchste Vorsicht walten. Wer online abschließen will, sollte sich genau über die Seriosität des Anbieters und über dessen Umgang mit Daten informieren – andernfalls kann es passieren, dass die eigenen Daten irgendwann frei im Netz flottieren.
Sicher durch den Urlaub
15.09.2015
Sommerzeit ist Urlaubszeit. Doch auch in den schönsten Monaten des Jahres ist niemand gegen Krankheit gefeit. Egal ob Zahnschmerzen, Beinbruch oder Sonnenstich – fern der Heimat zeigt sich oft: In anderen Ländern ist die medizinische Versorgung anders geregelt als hierzulande. In der Regel akzeptieren nur wenige Ärzte den Auslandsschutz der deutschen Krankenkassen. Wer in fremde Länder reist, sollte also unbedingt an eine Auslandsreise-Krankenversicherung denken. Dies gilt besonders für Reisen außerhalb Europas. In Deutschland sind derzeit nur rund 23 Millionen Menschen entsprechend versichert. Und dies obwohl ein solcher Vertrag nur wenige Euro kostet, aber dennoch teure Behandlungskosten am Urlaubsort abdeckt. Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall die Kosten für ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen sowie für die erforderlichen Arznei- und Verbandmittel. Darüber hinaus werden die Transportkosten zum nächstgelegenen anerkannten Krankenhaus und die Kosten für Operationen ebenso erstattet wie schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen. (Quelle CASMOS Media GmbH)