Noch ist die Zahl der Elektroautos auf deutschen Straßen sehr überschaubar – Anfang 2019 wurden gerade einmal gut 83.000 registriert, bei einem Gesamtbestand von 47 Millionen. Doch die Zuwachsraten sind beachtlich. So wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres über 31.000 E-Mobile verkauft. Im Zuge der verschärften Klimawandeldebatte, aber auch angesichts immer praxistauglicherer neuer Modelle dürfte die Nachfrage weiter rasant steigen.
Wer sich einen Stromer zulegt, sollte bei der Versicherung ins Kleingedruckte schauen (lassen) und keineswegs nur auf den Preis. Denn ein Marktstandard hat sich noch nicht herausgebildet. So sucht man den Begriff „Akku“ – der immerhin das in der Regel teuerste Bauteil eines E-Autos beschreibt – in vielen Versicherungsbedingungen vergebens. Muss der Akku wegen eines Defekts ausgetauscht werden, drohen viele Halter auf den Kosten sitzen zu bleiben. Es sei denn, der Schaden wurde bei einem Unfall verursacht, dann zahlt die Vollkaskoversicherung ebenso wie im Rahmen einer Allgefahrendeckung. Auch wenn ein Akkuschutz enthalten ist, kann er sich von Tarif zu Tarif unterscheiden. Expertenrat bei der Versicherungsauswahl zahlt sich daher aus.
Damit die schönste Zeit des Jahres nicht zum Alptraum wird…
Versicherungen Janßen UG | Keine Kommentare26.07.2019
…. ein sehr interessanter Beitrag zum Thema Auslandskrankenversicherung. Wir beraten Sie gerne!
Kaffee zwischendurch ist eine „höchstpersönliche Verrichtung“
Versicherungen Janßen UG | Keine Kommentare24.07.2019
Wer sich bei der Arbeit zwischen zwei Terminen schnell mal einen Kaffee beim Bäcker holt, ist auf dem Weg nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Denn wenn ein Weg nicht betrieblich erforderlich ist, sondern der privaten Verpflegung dient, gehört er in den Bereich der „höchstpersönlichen Verrichtungen“.
Das entschied nun das Landessozialgericht Thüringen im Fall einer Pflegedienst-Mitarbeiterin, die beim Coffee-to-go-Holen zwischen zwei Terminen gestürzt war und sich Blessuren am Knie zugezogen hatte. Ihren Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hatte die Berufsgenossenschaft abgelehnt, da es sich nicht um einen Arbeitsweg gehandelt habe. Die Richter stimmten dem zu, denn das Kaffeeholen sei eine eigenwirtschaftliche Aktion ohne sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.
Für derartige oder auch schlimmere Missgeschicke, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt sind, gibt es private Unfallpolicen. Je nach Ausgestaltung kosten sie nur wenige Euro im Monat.
Nachdem einer Kaskoversicherten im Dezember 2010 das Auto gestohlen worden war, stellte sich der Versicherer bei der Regulierung quer. Begründung: Der Fahrzeugschein habe im Handschuhfach gelegen, was eine Gefahrerhöhung bedeutet habe. Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht.
Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fall stellt es keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach war er für potenzielle Diebe nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also anders aus. In die gleiche Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird.
Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen geänderter Gefahrenlage berief. Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führt und nicht im Auto liegen lässt.
Die gesetzliche Rente wird für viele Erwerbstätige nicht für einen angenehmen Lebensabend reichen, private Vorsorge tut not. Das Forschungsinstitut Prognos hat errechnet, wie viel Prozent ihres Einkommens verschiedene Altersgruppen zurücklegen müssen, um die zu erwartende Rentenlücke zu schließen. Ergebnis: Während der Jahrgang 1960 mit 2,1 Prozent auskommt, sind es beim 1975er-Jahrgang mit 4,4 Prozent mehr als doppelt so viel. Hauptgründe sind die steigende Lebenserwartung, das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente und die Niedrigzinsen.
Dieser Kalkulation liegt die optimistische Annahme zugrunde, dass es bald zu einer Zinswende im Euroraum kommt. Die könnte allerdings nach derzeitigem Stand noch in weiter Ferne liegen. Bleibt sie in absehbarer Zeit aus, wächst der Vorsorgebedarf der Jüngeren deutlich: Die nötige Sparquote könnte dann auf über 8 Prozent steigen.
Solche statistischen Durchschnittswerte besagen indes wenig über den Einzelfall. Jeder vorausschauende Bürger sollte seine individuell zu erwartenden Alterseinkünfte im Blick haben (samt der dann fälligen Abzüge!) – der persönliche Finanzberater hilft dabei gern.
Nordrhein-Westfalen leidet am meisten unter Unwettern
Versicherungen Janßen UG | Keine Kommentare12.06.2019
Erstmals hat der Versicherer-Gesamtverband GDV eine regionale Naturgefahrenbilanz vorgelegt. Sie zeigt, dass sich die 2,6 Milliarden Euro, die deutsche Versicherer 2018 wegen Unwetterschäden (Personenschäden ausgenommen) zahlen mussten, sehr ungleich auf die Bundesländer verteilen.
Mit 910 Millionen Euro entfällt der weitaus größte Teil auf NRW. Danach folgen Baden-Württemberg mit 260 Millionen und Bayern mit 252 Millionen Euro. In diese Summen flossen sturm-, hagel- und starkregenbedingte Schäden an Häusern und Hausrat sowie bei Gewerbebetrieben und in der Industrie ein.
Tröstlich für die Nordrhein-Westfalen: Mit 99 Prozent ist die Versicherungsdichte bei Sturm/Hagel an Rhein und Ruhr deutlich überdurchschnittlich. Gegen Elementargefahren (wie Starkregen) haben sich in NRW dagegen nur 43 Prozent abgesichert, was dem Bundesschnitt entspricht. Den besten Versicherungsschutz genießen die Baden-Württemberger, von denen sich 94 Prozent gegen finanzielle Schäden durch Elementargefahren gewappnet haben. Die Quote für Sturm/Hagel liegt sogar bei 100 Prozent. Im Bundesdurchschnitt beträgt sie 94 Prozent.
Die E-Scooter kommen – und müssen versichert sein
Versicherungen Janßen UG | Keine Kommentare04.06.2019
Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooters.
Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt.
Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.
Warum Frauen im Alter durchschnittlich ärmer sind als Männer
Versicherungen Janßen UG | Keine Kommentare26.04.2019
Frauen stehen vor einem beträchtlichen Altersarmutsrisiko. Ihre Rente fällt im Schnitt nur etwa halb so hoch aus wie die von Männern. Die Gründe dafür sind vielfältig: Da sie weit überwiegend die Kindererziehung, den Haushalt und die Pflege von Angehörigen übernehmen, arbeiten sie häufiger in Teilzeit oder gar nicht. Hinzu kommt der berüchtigte „Gender Pay Gap“, also die geringere Bezahlung von Frauen für gleichartige Tätigkeiten. Außerdem klettert man/frau die Karriereleiter nicht so schnell empor, wenn ein Vollzeitjob nicht oder nur zeitweise möglich ist. Dadurch spreizt sich die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen ebenso weiter wie durch die Geschlechtertendenzen bei der Berufswahl: Frauen ergreifen häufiger Berufe im sozialen Bereich, wo das Lohnniveau im Allgemeinen geringer ist als beispielsweise in technischen Berufsfeldern.
Da sich all diese Faktoren negativ auf die Rentenhöhe auswirken, läge es eigentlich nahe, der privaten Altersvorsorge besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wie Umfragen zeigen, befassen sich Frauen aber deutlich weniger mit dem Thema als Männer. Im Schnitt beginnen sie erst zehn Jahre später mit der Vorsorge. Dabei sollte der Einstieg ins Sparen für den Ruhestand gerade bei begrenztem Vorsorgebudget früh erfolgen, um vom Zinseszinseffekt zu profitieren.
Eine Autofahrerin war an einem Novemberabend im letzten Jahr auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern gekommen und gegen eine Warnbakegeschleudert. In der Dunkelheit stellte sie lediglich einen leichten Schaden an ihrem Außenspiegel fest. Die Polizei hinzuzuziehen hielt sie deshalb nicht für nötig–und fuhr nach Hause.
Erst am nächsten Tag bemerkte sie Kratzer an ihrem Fahrzeug und erstattete eine polizeiliche Meldung. Ein Sachverständiger taxierte daraufhin den Schaden auf 10.400 Euro. Zwar hatte die Fahrerin eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, doch der Versicherer warf ihr unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. So habe beispielsweise ihre Fahrtüchtigkeit nicht amtlich festgestellt werden können. Damit liege eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung vor, die den Versicherer von seiner Leistungspflicht entbinde. Dieser Auffassung folgten auch das Landgericht Kleve und im Berufungsverfahren das Oberlandesgericht Düsseldorf. Sie sahen die Fahrerin zudemwegen einer möglichen Beschädigung der Warnbake in der Pflicht, die Polizei zu rufen. Den Fahrzeugschaden muss die Verunfallte nun aus eigener Tasche bezahlen.