Was könnte es an einem windigen Herbsttag Schöneres geben, als auf einem Hügel zu stehen und einen Drachen steigen zu lassen? Der Wind zupft an den Wimpeln und Fähnchen und die Kleinen jauchzen vor Glück. Doch so romantisch dieses Schauspiel ist: Es birgt Gefahren und verlangt in manchen Fällen zusätzlichen Versicherungsschutz. Denn auch leichtgewichtige Modellflieger unterliegen laut Luftverkehrszulassungsordnung einer gesetzlichen Versicherungspflicht. Dies sind z. B. Drachen und Modellflugzeuge, die weniger als fünf Kilogramm wiegen. Eine Ausnahme gibt es für reines Spielzeug – jedoch hat der Gesetzgeber nicht genau definiert, wo das Spielzeug aufhört und der Modellflieger beginnt. Wer den herbstlichen Spaß sicher genießen will, erkundigt sich daher besser vorher bei seiner Haftpflichtversicherung, ob diese für eventuelle Schäden aufkommt. Wenn die Versicherung grünes Licht gibt, muss man nur noch einen Ort finden, der nicht in einem Naturschutz- oder Wohngebiet liegt. Auch die Nähe von Industriegebieten, Flughäfen, Autobahnen und Hochspannungsleitungen ist tabu. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Geldanleger müssen sich sputen: Wer noch vom aktuellen Garantiezins bei Kapitallebensversicherungen in Höhe von 1,75 Prozent profitieren möchte, hat nur noch bis zum Jahresende Zeit einen solchen Vertrag abzuschließen. Ab 1. Januar 2015 soll der Garantiezins auf 1,25 Prozent sinken. Auf diese Weise möchte die Bundesregierung den Lebensversicherern unter die Arme greifen, die angesichts des aktuellen Niedrigzinsniveaus immer mehr Schwierigkeiten haben, die versprochenen Leistungen an den Finanzmärkten mit ihren Anlagen zu erwirtschaften. Dabei bringen Garantiezinsen aus der Vergangenheit von bis zu 4 Prozent die Anbieter immer mehr in Bedrängnis. Allerdings müssen die Versicherer auch einen Preis für die Unterstützung zahlen. Zum Beispiel müssen Unternehmen die Versicherten in Zukunft stärker an den sogenannten Risikogewinnen beteiligen, während Aktionären eine Ausschüttungssperre auferlegt wird, wenn Garantieleistungen gefährdet sind. Darüber hinaus gibt es viele weitere Maßnahmen, die letztlich die Attraktivität von Lebensversicherungen als Altersvorsorgeprodukt sicherstellen sollen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Zahnersatz ist teuer, eine Zusatzversicherung spart Geld
Versicherungen Janßen UG | Keine Kommentare16.09.2014
Für gesetzlich Versicherte ist der alljährliche Zahnarztbesuch oft ein Graus. Nicht nur, dass für viele Menschen Bohrer und Spritze zu den unangenehmsten Dingen im Leben gehören, sondern auch, dass ein Zahnarztbesuch häufig unangenehme Kosten hinterlässt. Der Grund ist: Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit geraumer Zeit ihre Leistungen im Zahnbereich Stück für Stück reduziert. In der Folge müssen viele Leistungen des Zahnarztes nun vollständig oder zum Teil aus dem eigenen Geldbeutel bezahlt werden. Wer heute auf Zahnersatz, Brücke oder Füllung angewiesen ist, braucht ein dickes Portemonnaie. Denn wer mehr als die Standardversorgung der gesetzlichen Krankenkassen will, muss privat zuzahlen. Das beginnt mit der berühmten Amalgam-Füllung und endet bei teuren Sonderwünschen. Die Lösung für dieses Problem lautet: private Zahnzusatzversicherung. Als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bieten Zahntarife hohe Kostenerstattungen für Inlays, Kronen und andere Zahnersatzmaßnahmen. Auch die professionelle Zahnreinigung wird von manchen Tarifen übernommen. In Kombination mit anderen Tarifen der Krankenzusatzversicherung sind auch Brillenleistungen oder Chefarztbehandlung günstiger zu haben. So oder so lässt sich im Regelfall über die Jahre deutliche Summen sparen, um sich gerade bei den Zähnen nicht einschränken zu müssen. Wichtig: Vorerkrankungen führen oftmals zu Leistungsausschlüssen, weshalb eine Absprache mit dem Zahnarzt bei entsprechenden Problemen hilfreich ist. Was für Erwachsene gilt, trifft auch auf Kinder zu. Auch hier wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen reduziert, so dass ein spezieller Zahnzusatz-Tarif für Kinder viel Geld sparen kann. Das gilt besonders, wenn irgendwann einmal der Besuch beim Kieferorthopäden ansteht oder zahnerhaltende Maßnahmen notwendig werden sollten. Sinnvoll sind Zahnzusatzversicherungen für Kinder mit einem vollständigen Milchgebiss, also ab etwa 3 Jahren. Wer eine Zahnzusatzversicherung deutlich später abschließt, kann unter Umständen Leistungsausschlüsse beispielsweise in der Kieferorthopädie erhalten. Dies ist umso ärgerlicher, da Zahnspangenbehandlungen rasch vierstellige Beträge kosten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Handlungsbedarf für jedermann
Versicherungen Janßen UG | Keine KommentareEin Blick in das Straßenbild macht es immer öfter deutlich: Die Deutschen werden älter. Doch je älter ein Mensch wird, umso höher wird die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Daher steigen die Zahlen der Pflegebedürftigen seit Jahren an.
Pflegebedürftigkeit nimmt zu
Offizielle Statistiken weisen zum Ende des letzten Jahrtausends lediglich rund 2 Millionen Pflegebedürftige aus. Ein Jahrzehnt später lag die Zahl bereits 15 Prozent höher. Und im Jahr 2011 wurde bereits die Schwelle von 2,5 Millionen überschritten. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor, doch das Statistische Bundesamt sieht kein Ende des Trends. Nach Prognosen der Statistiker soll die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 auf 3,4 Millionen ansteigen.
Lebenserwartung steigt
Hauptgrund für diese Entwicklung ist der medizinische Fortschritt und der daraus resultierende Anstieg der Lebenserwartung. Doch die Gleichung „hohes Alter gleich Pflegebedürftig“ stimmt nicht immer. Bereits schon in jungen Jahren können gesundheitliche Notwendigkeiten die Pflege vonnöten machen.
Hohe Pflegekosten
Wenn es um die Kosten der Pflege geht, verlassen sich viele auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Doch deren Leistungen sind begrenzt. Egal wie viel an Pflegeleistungen letztlich benötigt wird, die gesetzliche Pflegeversicherung wird immer nur einen Teil der Kosten abdecken. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit erhalten die Versicherten ein entsprechendes Pflegegeld oder Sachleistungen für die Pflege zu Hause. Ein Platz im Pflegeheim kostet unter Berücksichtigung von Unterkunft und Verpflegung rasch 3000 Euro und mehr pro Monat. Selbst in der höchsten Pflegestufe III entsteht hier eine monatliche Finanzierungslücke von über 1000 Euro, die durch privates Vermögen gedeckt werden muss. Die Folge: Das verfügbare private Vermögen bzw. Einkommen kann schnell aufgebraucht sein. Es besteht also Handlungsbedarf für jedermann.
Private Vorsorge hilft
Private Pflegezusatzversicherungen können das Problem der zu hohen Pflegekosten lösen. Im Versicherungsfall wird der vereinbarte Pflegebetrag monatlich, ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, ausgezahlt. Wichtig: Je jünger man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger sind die monatlichen Kosten.
Staatliche Förderung
Da auch die Politik das Problem erkannt hat, werden Pflegezusatzversicherungen inzwischen gefördert. Die nach dem früheren Bundesgesundheitsminister Pflege-Bahr benannten Tarife werden mit 5 Euro im Monat gefördert. Der Mindesteigenbeitrag des Versicherten liegt hier bei 10 Euro im Monat. Bei Abschluss der Förderpflege gibt es keine Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Als Mindestleistungen muss der Vertrag u.a. 600 Euro Pflegegeld monatlich in Pflegestufe III vorsehen. Kurz gesagt: Der sogenannte Pflege-Bahr ist eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Als gesetzlich Versicherter stößt man jedes Mal beim Zahnarztbesuch an die Grenzen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Abhilfe schafft hier eine leistungsfähige Kranken-Zusatzversicherung, wie etwa der Tarif V.I.P. dental der Bayerischen. Die Versicherung hilft, Mehrkosten für hochwertigen Zahnersatz und -behandlungen abzufangen. Zudem lässt sich der Versicherungsschutz der individuellen Lebenssituation anpassen. Es kann dabei zwischen den drei Tarifstufen „Smart“, „Komfort“ und „Prestige“ gewählt werden. Richtig interessant wird V.I.P. dental bei einem Wechsel der Krankenkasse. Und zwar zur BKK Mobil Oil. Mit dem Bonusprogramm fitforcash sinken die Beiträge um bis zu 16,67 Euro pro Monat! Die jährliche fitforcash Aktiv-Prämie beträgt 200 Euro für Versicherte ab 18 Jahren und 100 Euro für Versicherte unter 18 Jahren. Die Aktiv-Prämie gilt auch für mitversicherte Erwachsene und Kinder. Eine vierköpfige Familie kann so zum Beispiel 600 Euro Aktiv-Prämie erhalten. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich. Um die Voraussetzungen für die fitforcash Aktiv-Prämie zu erfüllen, müssen 3 von 10 Gesundheitsfragen mit “ja” beantwortet werden. Der Fragenkatalog deckt unter anderem Schutzimpfungen, Fitness, Rauchverhalten und Vorsorgeuntersuchungen ab. Für manche dieser Fragen ist ein Nachweis (Rechnungskopie vom Arzt, Mitgliedsnachweis des Sportvereins, etc.) erforderlich. Teilweise genügt auch eine Unterschrift zur Bestätigung. Weitere Highlights der BKK Mobil Oil betreffen die professionelle Zahnreinigung. Seit Jahresanfang erhalten alle Versicherten einen Zuschuss in Höhe von 35,00 Euro pro Kalenderjahr. Zudem können sich alle Beitragszahler, die bis zum 30.09.2014 bei der BKK Mobil Oil versichert sind oder werden, im Frühjahr 2015 über eine Prämie von 120 Euro freuen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Geschützt gegen Einbruch
Versicherungen Janßen UG | Keine KommentareDer Einbruch in die eigenen vier Wände ist für viele Menschen unvorstellbar. Und doch passiert ein Einbruch schnell. Laut Bilanz der Hausratversicherer gab es im Jahr 2013 rund 150.000 versicherte Wohnungseinbrüche, so viele wie zuletzt 2004. Nach den vorläufigen Auswertungen leisteten die Versicherer 2013 etwa 480 Mio. Euro und damit 20 Mio. Euro mehr als noch im Jahr zuvor. Der durchschnittliche Schaden nach einem Einbruch liegt bei 3.300 Euro und damit auf dem Höchststand von 2012. Die finanziellen Folgen eines Wohnungseinbruchs trägt die Hausratversicherung. Dennoch sind nur rund drei Viertel aller Haushalte in Deutschland derzeit gegen Einbruchdiebstahl versichert. Der Anstieg der Einbrüche verwundert umso mehr, da sich das Einbruchsrisiko mit einfachen technischen Maßnahmen reduzieren lässt. Hausratversicherer empfehlen neben dem Abschließen der Haustür auch Maßnahmen wie die Beleuchtung von Außenbereichen bei Dunkelheit und die Nutzung von Sicherungstechnik. Im Fall eines Urlaubs sollten die Briefkästen regelmäßig gelehrt werden und Rollläden tagsüber hochgezogen und nachts geschlossen werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Sommerzeit ist Urlaubszeit. Doch auch in den schönsten Monaten des Jahres ist niemand gegen Krankheit gefeit. Egal ob Zahnschmerzen, Beinbruch oder Sonnenstich – fern der Heimat zeigt sich oft: In anderen Ländern ist die medizinische Versorgung anders geregelt als hierzulande. In der Regel akzeptieren nur wenige Ärzte den Auslandsschutz der deutschen Krankenkassen. Wer in fremde Länder reist, sollte also unbedingt an eine Auslandsreise-Krankenversicherung denken. Dies gilt besonders für Reisen außerhalb Europas. In Deutschland sind derzeit nur rund 23 Millionen Menschen entsprechend versichert. Und dies obwohl ein solcher Vertrag nur wenige Euro kostet, aber dennoch teure Behandlungskosten am Urlaubsort abdeckt. Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall die Kosten für ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen sowie für die erforderlichen Arznei- und Verbandmittel. Darüber hinaus werden die Transportkosten zum nächstgelegenen anerkannten Krankenhaus und die Kosten für Operationen ebenso erstattet wie schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Private Vorsorge bleibt ein Muss
Versicherungen Janßen UG | Keine KommentareDie jüngsten Versuche der Politik, die gesetzliche Rente auf neue Beine zu stellen, machen eine private Vorsorge weiterhin notwendig. Trotz der Rente mit 63 bleibt für viele Arbeitnehmer eine ergänzende Altersvorsorge essentiell. Je nach Beschäftigung und Alter sind dabei die staatlich geförderten Rentenprodukte Riester und Rürup unerlässlich, wenn man im Alter gut abgesichert sein möchte. Die Deutschen werden bekanntlich immer älter. Ein heute hier geborenes Mädchen wird laut Statistik im Schnitt bereits 82,7 Jahre alt. Doch selbst Menschen mittleren Alters erfreuen sich immer größerer Lebenserwartungen. Ein heute 40-jähriger Mann darf sich noch auf durchschnittlich knapp 39 weitere Lebensjahre freuen. Das hängt einerseits an der heutigen Lebensweise, andererseits aber vor allem an den Segnungen der modernen Medizin. Über viele Jahrzehnte war die Altersversorgung in Deutschland einzig und allein auf die gesetzliche Rente ausgerichtet. Erst zu Beginn des neuen Jahrtausends fanden die demografischen Fakten aus längerer Lebenserwartung und niedrigen Geburtenraten Einzug in die öffentliche Diskussion. Am Ende stand das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge. Die erste Schicht stellt dabei die Grundversorgung sicher. Für Arbeitnehmer besteht diese im Grundsatz auch weiterhin aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. für Beamte aus deren Pension. Neben den berufsständischen Versorgungswerken wurde für Selbstständige die Rürup-Rente geschaffen. Die zweite Schicht umfasst staatlich geförderte Ergänzungen. Damit ist neben den Angeboten der betrieblichen Altersversorgung auch die hinlänglich bekannte Riester-Rente in all ihren Facetten gemeint. In der dritten Schicht werden schließlich private Kapital- und Rentenversicherungen, sonstige Kapitalanlagen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots zusammengefasst. Um seine private Rentensituation im Alter aufzubessern, muss in der zweiten und dritten Schicht gearbeitet werden. Da in der dritten Schicht dank der individuellen Möglichkeiten viel Flexibilität vorherrscht, findet dort keine staatliche Förderung statt. Vom Staat bezuschusst oder steuerlich gefördert werden nur Produkte aus der zweiten Schicht der Altersvorsorge. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Schon heute sind in Deutschland 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die demographische Entwicklung sorgt dafür, dass diese Zahl in Zukunft noch deutlich steigen wird. Pflegebedürftige werden je nach Pflegeaufwand in eine von drei Pflegestufen eingeordnet. Diese bestimmt die Leistung aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Doch ganz gleich, welche Pflegestufe einem auch zugewiesen wird, die hohen Pflegekosten werden seitens der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nur zu einem geringen Teil abgedeckt. Wichtig ist also eine private Absicherung, die im Fall der Fälle ein Pflegetagegeld bezahlt. Die Gothaer MediP ist eine solche flexible Pflegevorsorge, mit der sich Versicherte für jede Pflegestufe individuell absichern können. Einzelne Pflegebausteine lassen sich ganz nach Bedarf zusammenstellen. Die Alleinstellungsmerkmale von Gothaer MediP sind dabei der besonders umfangreiche Basisschutz, die Nachversicherungsoption ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, die Soforthilfe ohne Einstufung in eine Pflegestufe, etwa nach einem Unfall, und die vollstationäre Kurzzeitpflege zur Entlastung für pflegende Angehörige. Die Standard-Variante des Vorsorgeproduktes ist MediP 3. Diese leistet bei vollstationärer Pflege für alle Pflegestufen. Voraussetzung dafür ist die korrekte Einstufung durch die deutsche Pflegepflichtversicherung. Zudem leistet sie auch bei ambulanter Pflege zu Hause für die Dauer der Zuordnung in Pflegestufe III. Die Tarifoptionen MediP 1 und 2 ergänzen den Standardtarif um die ambulante Pflege in den jeweiligen Pflegestufen. Mit MediP 0 wird der Fall der Demenz abgesichert. Als Ergänzung dient zudem der Baustein MediP EZ. Dahinter verbirgt sich eine Einmalzahlung bei erstmaliger Feststellung einer Pflegebedürftigkeit nach den Pflegestufen I, II oder III. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Es gibt viele gute Gründe, seinen Urlaub schon frühzeitig zu buchen. Während man also voller Vorfreude der erholsamen Zeit entgegenfiebert, können jederzeit Ereignisse eintreten, die eine Stornierung nötig machen. In solchen Fällen wünscht sich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben, die dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten erstattet. Eine solche Versicherung lohnt sich in jedem Fall, da unvorhergesehene Ereignisse jederzeit auftreten können. Dabei können Reiserücktrittsversicherungen für eine bestimmte Reise oder auch für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden, die dann alle Reisen innerhalb dieses Jahres abdecken. Zu den vielen Gründen, wann eine solche Versicherung greift zählen zum Beispiel schwere Erkrankungen oder Unfallverletzungen, aber auch Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, ein unerwarteter Arbeitsplatzwechsel oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Das erfreuliche ist, dass diese Gründe, die eine Reise unzumutbar machen, nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst entfallen müssen, sondern auch bei Angehörigen und Mitreisenden gelten. (Quelle CASMOS Media GmbH)