Die Privathaftpflichtversicherung bietet je nach Geldbeutel und Absicherungswunsch eine Vielzahl an Möglichkeiten. Entscheidend für die Versicherungsleistung im Schadensfall ist die so genannte Deckungssumme, also der maximal versicherte Schaden. Die Deckungssumme liegt bei mindestens 3 Mio. Euro, beträgt aber oftmals auch 10 Mio. Euro oder mehr. Gezahlt wird jeweils ein Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu der im Versicherungsschein genannten Deckungssumme für Personen- und Sachschäden.
Der Schutz der Privathaftpflichtversicherung gilt rund um die Uhr und besteht auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Jede Haftpflichtversicherung enthält einige Ausschlüsse, das heißt in diesen Fällen gewährt der Versicherer keinen Schutz. Dazu gehören etwa Schäden, die man selbst erleidet, Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt, Ansprüche wegen verloren gegangener Sachen, Strafen und Bußgelder, oder Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden. Dafür gibt es separate die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Wichtig: Wenn ein neues Risiko hinzukommt, etwa ein Hund, muss es gesondert versichert werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Wer Kinder hat, wird schon oft gedacht haben: Ich hätte nie geglaubt, dass so etwas passiert. Und gerade weil Kinder immer wieder überraschendes tun, ist eine Privathaftpflichtversicherung für Familien unerlässlich. Im Regelfall ist die ganze Familie mitversichert, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung befinden. Oftmals werden Privathaftpflichtversicherungen auch im Paket mit anderen Sachversicherungen wie bspw. der Hausratversicherung angeboten. Ein Vergleich lohnt sich hierbei immer, denn manche Versicherer bieten bei Verträgen in mehreren Versicherungssparten Rabatte an. Rabatte gibt es auch, wenn man sich für längere Zeit an eine Gesellschaft bindet und beispielsweise einen 5-Jahres-Vertrag abschließt. Außerdem werden Tarife mit Selbstbehalt deutlich günstiger angeboten. Ein Eigenanteil von 150 Euro oder 250 Euro pro Schadensfall wirkt zunächst einmal hoch, entpuppt sich auf die Laufzeit und die Schadenshäufigkeit sowie die dadurch erzielten Einsparungen herunter gerechnet als sinnvoll. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Zugeparkt und abgeschleppt
Versicherungen Janßen UG | Keine KommentareDie Parksituation in deutschen Großstädten ist für viele Autofahrer ein großes Ärgernis. Dabei lauern einige Gefahren selbst für diejenigen, die sich korrekt verhalten und lediglich Opfer von Rüpeln werden, die ihr Fahrzeug in zweiter Reihe, vor einer Einfahrt oder anderweitig verkehrswidrig abstellen. Im Fall von Kollisionen mit Falschparkern sollte beachtet werden, dass grundsätzlich derjenige Schuld ist, der den Unfall verursacht hat und nicht der Halter des verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugs. Denn auch hier gilt das alte Gebot, dass sich Autofahrer den Sicht- und Straßenverhältnissen anpassen müssen und nicht einfach auf das Fehlverhalten anderer verweisen können. Allerdings können auch Falschparker in bestimmten Fällen mithaften, wenn ihr Auto in einen Unfall verwickelt wird. Während den Unfallverursacher die Hauptschuld trifft, hängt die Haftung des Falschparkers davon ab, in wie weit er zuvor die Sicht anderer Autofahrer behindert hat. Ärgerlich ist es auch, wenn man gerade wegfahren möchte, nur um dann festzustellen, dass das eigene Auto von einem Falschparker zugestellt wurde. Zwar darf man den Wagen wegschleppen und sich die Kosten später vom Verkehrssünder erstatten lassen. Allerdings muss der Geschädigte für den Abschleppdienst in Vorleistung gehen und weiß nicht, wann er sein Geld überhaupt wiedersieht. Daher sollten zugeparkte Opfer auf öffentlicher Fläche lieber die Polizei oder das Ordnungsamt rufen, um sich bestätigen zu lassen, dass man im Recht ist. Zeugen oder Fotos helfen in dieser Situation ebenfalls weiter. Wer jedoch, zum Beispiel zum schnellen Entladen, in der zweiten Reihe parken muss, kann das Risiko, dass er kostenpflichtig abgeschleppt wird etwas verkleinern. Dazu sollte zum Beispiel die Handynummer an der Windschutzscheibe befestigt werden, um schnell kontaktiert werden zu können. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Es gibt viele gute Gründe, seinen Urlaub schon frühzeitig zu buchen. Während man also voller Vorfreude der erholsamen Zeit entgegenfiebert, können jederzeit Ereignisse eintreten, die eine Stornierung nötig machen. In solchen Fällen wünscht sich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben, die dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten erstattet. Eine solche Versicherung lohnt sich in jedem Fall, da unvorhergesehene Ereignisse jederzeit auftreten können. Dabei können Reiserücktrittsversicherungen für eine bestimmte Reise oder auch für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden, die dann alle Reisen innerhalb dieses Jahres abdecken. Zu den vielen Gründen, wann eine solche Versicherung greift zählen zum Beispiel schwere Erkrankungen oder Unfallverletzungen, aber auch Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, ein unerwarteter Arbeitsplatzwechsel oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Das erfreuliche ist, dass diese Gründe, die eine Reise unzumutbar machen, nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst entfallen müssen, sondern auch bei Angehörigen und Mitreisenden gelten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Egal ob man zur Miete wohnt oder im Eigenheim. Sein Zuhause will jeder bewahren, erst Recht wenn man viel Zeit und Geld in die Ausstattung nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gesteckt hat. Schäden daran sind deshalb immer ein Problem. Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihr Hab und Gut in den eigenen vier Wänden ab. Je nach Vertrag kommt die Versicherung für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel auf. Hinzu kommen auch Schäden aus Einbrüchen und Vandalismus. Versichert ist dabei der komplette Hausrat. Angefangen von Möbeln, Schrankinventar über Gardinen und Wäsche bis hin zu Musikinstrumenten, Elektro- und Sportgeräten. Die Versicherung bezahlt im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem Anteil der Versicherungssumme (zum Beispiel 20 Prozent) abgesichert werden. Wer Kostbarkeiten wie Antiquitäten oder Gemälde besitzt, sollte je nach Bedarf eine Spezialversicherung abschließen. Moderne Häuser haben häufig viele Glasflächen verbaut. Egal ob Glastüren, großflächige Fenster, Glaswände oder Cerankochfelder, hier kann schnell etwas zerbrechen. Daher lässt sich eine Hausratversicherung auch um eine Glasversicherung ergänzen. Mit weiteren Beitragszuschlägen lassen sich wiederum auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge oder andere Elementarschäden versichern. Für Fahrräder gelten in der Regel besondere Bedingungen. Sie sind nicht automatisch in der Hausratversicherung abgesichert. Generell müssen Räder unterwegs mit einem wirksamen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Nach der Rückkehr muss das Fahrrad zudem im Fahrradkeller untergestellt werden, sofern ein solcher Raum vorhanden ist. Für die Gefahr eines Fahrraddiebstahls muss stets eine spezielle Fahrradversicherung als Zusatzbaustein zur normalen Hausratversicherung abgeschlossen werden. Wichtig zu wissen: Bei Vertragsabschluss müssen der Wert des Hausrats und die Versicherungssumme übereinstimmen, sonst kann es im Schadensfall zu bösen Überraschungen kommen. Eine solche Unterversicherung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn jeder Quadratmeter der Wohnung mit 650 Euro versichert wird. Darüber hinaus ist auch stets der jeweilige Wohnort für die Beitragshöhe der Hausratversicherung ausschlaggebend. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Versicherungen Janßen UG | Keine Kommentare06.07.2015
Die Renovierung von Mietwohnungen ist ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. In vielen Fällen geht es gar nicht anders, als sich am Ende vor Gericht wiederzufinden. Eine vor kurzem getroffene Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt dabei die Position der Bewohner und räumt mit einigen gängigen Vertragsklauseln auf.
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Durchführung von Schönheitsreparaturen verantwortlich. Allerdings wird seit Jahren die Verantwortung für die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen. Nun haben die Richter in Bezug auf diese Reparaturen entschieden, dass auf Mieter, die in eine nicht renovierte Wohnung gezogen sind, keine Renovierungsverpflichtungen automatisch über den Mietvertrag abgewälzt werden können.
Außerdem wurde entschieden, dass unabhängig davon, ob eine Wohnung renoviert oder unrenoviert bezogen wurde, die so genannte Quotenklausel unwirksam ist. Dabei geht es um den Fall, dass Mieter vor Ablauf der typischen Renovierungsintervalle ausziehen. Bei Flur, Bad und Küche liegen diese Intervalle bei drei Jahren und bei den Haupträumen bei fünf Jahren. Bisher konnten Mieter, die nur kurze Zeit in einer Wohnung gelebt haben, im Mietvertrag dazu verpflichtet werden, sich an den Kosten zu beteiligen. Die prozentualen Anteile konnten dabei variieren.
Auf Richterseite hatte man vor allem bemängelt, dass Mieter damit unangemessen benachteiligt würden, da sie auf diese Weise nicht nur ihre eigenen Abnutzungen beseitigen müssten, sondern auch diejenigen des Vormieters. Welche Tragweite diese Entscheidung hat, zeigt die Aussage von Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor beim Deutschen Mieterbund, wonach solche Klauseln in jedem zweiten Mietvertrag vorkommen würden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Das persönliche Hab und Gut ist den meisten Menschen lieb und teuer. Der Schutz der eigenen vier Wände ist daher sehr wichtig. Dennoch schaffen es immer wieder Fremde sich unbefugt Zutritt zu verschaffen. Gut wenn, im Falle der Fälle wenigstens der materielle Schaden eines Einbruchs abgesichert ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, ist höher als viele denken, denn laut Kriminalstatistik steigen die Einbruchzahlen in Deutschland seit Jahren an. Im Jahr 2013 kletterte die Zahl der Einbrüche um 3,7 Prozent auf insgesamt 149.500 Fälle. Einbrecher erlangten dabei Diebesgut im Gesamtwert von insgesamt 427,5 Mio. Euro. Besonders die Anzahl der Tageswohnungseinbrüche ist im Jahr 2013 gestiegen. Die Statistik zeigt hier ein Plus von 5,8 Prozent auf 64.754 Fälle. Die Hauptstädte der Einbrecher sind übrigens im Norden zu finden. Die meisten Wohnungseinbrüche gibt es in Hamburg, Bremen und Berlin.
Rundumabsicherung
Einbrüche sind jedoch nur ein Teil dessen, was zu Hause al- les passieren kann. Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihr Hab und Gut gegen die verschiedensten Ereignisse ab. Je nach Vertrag kommt die Versicherung für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel auf. Hinzu kommen auch Schäden aus Einbrüchen und Vandalismus. Versichert ist dabei der komplette Hausrat, angefangen von Möbeln, Schrankinventar über Gardinen und Wäsche bis hin zu Musikinstrumenten, Elektro- und Sportgeräten. Im Schadensfall bezahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände.
Finanzieller Ausgleich
Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem Anteil der Versicherungssumme abgesichert werden. Der Wert hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Wer Kostbarkeiten wie Antiquitäten oder Gemälde besitzt, sollte auf jeden Fall eine Spezialversicherung abschließen. Wichtig ist: Die Versicherungssumme muss stets an den aktuellen Wert des Besitzes an- gepasst werden. Wenn eine Versicherung über lange Zeit besteht, sollte diese regelmäßig hinsichtlich der Vertragsdetails überprüft werden. Je nach Alttarif bieten neue Verträge bessere Leistungen zum selben Preis. Dies ist auch interessant, wenn es um Zusatzbausteine geht.
Glasflächen absichern
Moderne Häuser haben häufig jede Menge Glasflächen. Egal ob Glastüren, großflächige Fenster oder Cerankochfelder: Hier kann schnell etwas zerbrechen, was richtig ins Geld geht. Daher lässt sich eine Hausratversicherung auch um eine Glasversicherung ergänzen. Mit weiteren Beitragszuschlägen lassen sich wiederum auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge oder andere Elementarschäden versichern.
Ein beliebter Zusatzbaustein zur normalen Hausratversicherung ist eine spezielle Fahrradversicherung. Entgegen der landläufigen Ansicht sind Fahrräder nicht automatisch Bestandteil einer Hausratversicherung. Fahrräder müssen dabei stets mit einem wirksamen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Zudem muss es im Idealfall in einem separaten Fahrradraum abgestellt werden. Nur dann greift die Versicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Fähigkeiten wie Gehen, Bücken oder der Gebrauch der Hände sind für viele Menschen selbstverständlich. Fehlt eine dieser so genannten „Grundfähigkeiten“, verändert dies das Leben grundlegend. Der neue Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich sichert gegen die finanziellen Folgen des Verlustes von insgesamt 12 grundlegenden Fähigkeiten ab. Neben den Grundfähigkeiten Gehen, Sehen und Sprechen werden auch Dinge wie der Arm- und Handgebrauch oder Treppen steigen abgesichert. Zudem greift der Schutzbrief auch bei Beeinträchtigungen durch verringerte geistige Leistungsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder im Fall der gerichtlichen Anordnung der Betreuung.
Bereits bei Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten oder bei Eintritt einer der versicherten Beeinträchtigungen erhalten Versicherte eine monatliche Rente, wenn der Verlust oder die Beeinträchtigung für mindestens sechs Monate vorliegt. Die Frage, ob der Versicherte im Leistungsfall noch weiterarbeiten kann oder will, spielt keine Rolle. Die Rente wird so lange gezahlt, wie die Beeinträchtigung besteht.
Stellt sich bei der Prüfung des Leistungsantrags heraus, dass der Versicherte schon in der Vergangenheit Anspruch auf monatliche Leistungen hatte, so werden diese auch rückwirkend erbracht. Bei Eintritt des Versicherungsfalls organisiert Zurich kostenfrei die Möglichkeit zu einer Rehabilitations- und Berufsberatung durch anerkannte Fachleute. So können z. B. als sinnvoll erachtete Maßnahmen eingeleitet und begleitet werden.
Wichtig: Wenn sich Rahmenbedingungen des Lebens ändern, lässt sich auch der Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich anpassen. Sie gilt etwa bei einer Heirat, der Geburt oder Adoption eines Kindes oder bei Abschluss einer Berufsausbildung. Unabhängig davon kann der Vertrag alle fünf Jahre nach Vertragsabschluss angepasst werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Nach einem langen Winter freuen sich Cabrio- und Motorradfahrer darauf, endlich mit ihren Fahrzeugen das Frühlingswetter genießen zu können. Dabei ist eine ganze Menge zu beachten, damit negative Überraschungen ausbleiben. Man sollte zum Beispiel daran denken, dass das Material über den Winter lange gestanden hat und sich deshalb vergewissern, dass noch alles so funktioniert wie es sollte. Genauso wichtig wie auf technisch einwandfreie Fahrzeuge zu achten, ist die Frage des Versicherungsschutzes. Denn passieren kann immer etwas, auch wenn die eigene Maschine technisch einwandfrei ist.
Bei einem Unfall übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für Sach- und Personenschäden. Darüber hinaus gibt es aber eine Reihe weiterer Versicherungen über die man insbesondere als Motorradfahrer nachdenken sollte. Dazu zählen zum Beispiel eine Fahrerunfallversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. Schließlich kann es nach einem Unfall mit dem Motorrad oder dem Cabrio dazu kommen, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und daher auf eine Rente angewiesen ist. (Quelle CASMOS Media GmbH)